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Geschrieben von: Versicherungsmakler Peter Müller
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Sonntag, den 25. Oktober 2009 um 10:34 Uhr |
Taxi Versicherung vom Versicherungsmakler - kein Vertreter Kündigung der Taxi-Versicherung Termine
Normale Kündigung der Taxi-Versicherung zum 30. November
Der reguläre bzw. ordentliche Kündigungstermin der Taxi Versicherung ist der 30.11.2012 (30. November) zum Jahreswechsel. Sie können Ihre Taxi Auto Versicherung bis zu diesem Datum ohne Angaben von Gründen zum Jahresende kündigen.
Außerordentliche Kündigung der Taxi Versicherung wegen Preis Erhöhung der Beiträge / Prämie
Bei einer Preis-Erhöhung / Prämien- Beitragserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat. Sie können innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme von der höheren Prämie zu deren Inkrafttreten kündigen.
Diese Erhöhung findet meist im November oder Dezember mit Wirkung 1. Januar statt. Manche Preiserhöhungen sind nicht direkt erkennbar. Beispiel: der Tarif wird um 6% teurer, Ihr SFR (Schadenfreiheitsrabatt) steigt von 90% auf 80%. Unter dem Strich ist der neue Beitrag günstiger, obwohl eine Preis Erhöhung der Taxi Versicherung stattfindet. Als Service überprüfen wir Ihre neue Beitragsrechnung und sagen Ihnen, ob es sich um eine (versteckte) Beitragserhöhung handelt und Sie ein Sonder-Kündigungsrecht haben.
Ordentliches und außerordentliches Kündigungsrecht auch bei Flotten und Fuhrpark Verträgen
Die beiden Kündigungsarten bestehen natürlich auch für den Taxi Fuhrpark von größeren Betrieben, Zentralen, Innungen und Genossenschaften. Hier kommt es oft auch Unterjährig zu sogenannten Sanierungen wegen einer schlechten Schadenquote bzw. Rentabilität. Der Taxi-Versicherer will die Beiträge (auch Stückkosten) anheben, andernfalls selber kündigen. Hier steht dem Taxi Gewerbe ebenfalls eine Kündigungsmöglichkeit und Wechsel zu einer anderen Taxiversicherung zu.
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 04. Januar 2012 um 15:14 Uhr |